Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Tatsachen müssen bewiesen werden +++ Wer in einem Online-Bewertungsportal negative Tatsachen zulasten eines Unternehmens behauptet, muss laut ARAG Experten im Zweifel beweisen, dass diese auch zutreffen. Gelingt der Beweis nicht, so kann das betroffene Unternehmen nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankenthal verlangen, dass die Bewertung unterlassen wird (Az.: 6 O 18/23). Sie wollen mehrArtikel Lesen

Gesetzesänderungen und Neuregelungen für 2022 auf einen Blick +++ Discounter müssen Elektroaltgeräte zurücknehmen +++ Ob Rasierapparat, Handy oder Toaster – Supermärkte, Discounter und andere Lebensmitteleinzelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 m² müssen spätestens ab Sommer 2022 Elektroaltgeräte zurücknehmen. Bei kleinen Geräten, wie beispielsweise einer Taschenlampe, gilt die Rücknahmepflicht nach Auskunft der ARAG Experten unabhängig vom Neukauf eines Produktes,Artikel Lesen

ARAG Experten über Regeln und Fallstricke des Aufhebungsvertrages Wer lieber heute als morgen seinen Job an den Nagel hängen möchte, muss nicht die ordentliche Kündigung abwarten oder den Chef beleidigen und auf den sofortigen Rauswurf hoffen. Möglich ist auch der Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Darin vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Der Arbeitnehmer muss fortan keine Arbeitsleistung mehr erbringen,Artikel Lesen

Katholische Schwangerschaftsberatung: Frauen erleben aufgrund ihrer Schwangerschaft immer öfter Druck bei der Arbeit Stuttgart, 22. Juli 2020 – 7.038 werdende Mütter haben im vergangenen Jahr in Württemberg eine Schwangerschaftsberatung der Caritas oder beim Sozialdienst Katholischer Frauen aufgesucht. In den knapp 18.200 Beratungsgesprächen klang an: Schwangere Frauen mit einem Beschäftigungsverbot sind am Arbeitsplatz immer wieder massivem Druck ausgesetzt. Arbeitgeber wissen teilweiseArtikel Lesen

ARAG Experten informieren über Arbeitslosigkeit in der Corona-Pandemie Auch wenn die Corona-Welt verrücktspielt: Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass alle Fristen rund um Kündigung und Arbeitslosigkeit weiterhin gelten. Weil die Arbeitsagenturen und Jobcenter seit Mitte März für Publikumsverkehr geschlossen sind, ändern sich allerdings die Formalitäten der Meldung. Die ARAG Experten informieren. Kündigung in Corona-Zeiten Jede Kündigung muss – sofernArtikel Lesen