In Unternehmen gelten andere Vorschriften zum Infektionsschutz als im Alltag / Eindeutige Regelungen für viele Bereiche wie Arbeitsplatzgestaltung und Dienstreisen / www.tuv.com/backtowork Köln, 1. Oktober 2020. Mit der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel erhalten Arbeitgeber eine rechtssichere Basis für die Maßnahmen zum Arbeits- und Infektionsschutz in Unternehmen. „Unsere Fachleute unterstützen Unternehmen dabei, die Anforderungen zum Schutz der Beschäftigten vor einer Infektion mit dem Corona-VirusArtikel Lesen