Mit den Änderungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), die seit 01. April 2017 in Kraft sind, ist beim Einsatz von Leiharbeitern und bei Werkvertragskonstellationen u. a. zu beachten: – Stellt sich im Nachhinein heraus, dass ein Werkvertrag in der Praxis eigentlich eine AÜ war, entsteht ein Arbeitsverhältnis und es drohen Nachzahlungen. – Wird die Überlassungshöchstdauer überschritten, muss der Leiharbeiter i. d. R.Artikel Lesen

Stefan Bell, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Nach kontroversen Diskussion im Gesetzgebungsverfahren zum neuen AÜG tritt es jetzt zum 01.04.2017 in Kraft. Prekäre Arbeitsverhältnisse beenden wird es nicht. Überlassungshöchstdauer 18 Monate? Nach dem ab 01.04.2017 geltenden neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) dürfen einzelne Leiharbeitnehmer nicht mehr als 18 Monate auf demselben Arbeitsplatz bei einem Entleiher arbeiten – grundsätzlich. Bei Überschreiten der neuenArtikel Lesen

Umfrage: Personaldienstleister müssen sich auf dramatische Rückgänge bei der Zeitarbeit einstellen (Bildquelle: Company-Partners CMP GmbH) Zum 1. April 2017 tritt das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft. Danach greift der Gesetzgeber mit strikten Regulierungen in die Zeitarbeit ein: mit der Begrenzung der Überlassungsdauer auf maximal 18 Monate sowie beim Lohn. Hier muss nach 9 Monaten der gleiche Lohn gezahlt werden wie beiArtikel Lesen

Nur Studenten und Werkvertragsnehmer profitieren von der Novelle des AÜG (Bildquelle: CompanyPartners CMP GmbH) Zum 1. April 2017 tritt das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft. Danach greift der Gesetzgeber mit strikten Regulierungen in die Zeitarbeit ein: mit der Begrenzung der Überlassungsdauer auf maximal 18 Monate sowie beim Lohn. Hier muss nach 9 Monaten der gleiche Lohn gezahlt werden wie bei einemArtikel Lesen

Eine Information des Deutschen Schutzverbands gegen Diskriminierung e. V. Wir sind gegen Diskriminierung Jena, 18. Juli 2012. Die Bertelmann Stiftung hat Ende März eine Studie veröffentlicht, die belegt, dass Leiharbeiter diskriminiert werden. Die „entliehenen Beschäftigten“ verdienen manchmal gerade die Hälfte der Stammbelegschaft, weiß auch der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD) durch viele Anfragen. Die Diskussion um gleichen LohnArtikel Lesen