Jobtickets sind in Großstädten wegen der gut ausgebauten ÖPNV-Netze sehr begehrt Jobtickets erhöhen nachweislich die Zufriedenheit der Mitarbeitenden und binden diese an das Unternehmen. Angestellte und Auszubildende schätzen es, wenn sich ihre Vorgesetzten an den Kosten für den Weg zur Arbeit beteiligen oder diese ganz übernehmen. Der Vorteil eines Jobtickets oder Zuschusses liegt zudem bei einer möglichen Steuerfreiheit. Das aufArtikel Lesen

bAV ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber attraktiv (Bildquelle: Jeanette-Dietl/stock.adobe.com) Betriebliche Altersvorsorge hat viele Gesichter. Eine freiwillige betriebliche Zusatzrente kann über Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktzusagen oder Unterstützungskassen erfolgen. Mit der Durchführung einer Entgeltumwandlung können all diese Modelle für Arbeitnehmer attraktiv sein. Denn die Beiträge sind bei einigen Formen steuer- und sozialversicherungsfrei. Auch der Arbeitgeber spart damit rund 20 Prozent an LohnnebenkostenArtikel Lesen

Ab 2022 müssen Arbeitgeber auch bei älteren bAV-Verträgen Zuschüsse zur Entgeltumwandlung zahlen Ab 2022 bringt das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) eine Neuerung für Arbeitgeber: Ab dann sind sie verpflichtet, auch bei älteren Verträgen (vor 2019 abgeschlossen), 15 % Zuschuss zur Entgeltumwandlung zu leisten – sofern sie dabei Sozialabgaben sparen und Tarifverträge nicht dagegensprechen. Die Regelungen sind vielfältig und kompliziert, das Beratungs- undArtikel Lesen

Bundesrat stimmt der Erhöhung des Essenszuschusses zu Berlin, November 2019 – Der neue Sachbezugswert 2020 für den Essenszuschuss ist beschlossen und auf 3,40 EUR angehoben worden. Am 8.11.2019 hat der Bundesrat der diesjährigen Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgelte (SvEV) zugestimmt, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegt hat. Damit reagiert die Politik wie in jedem Jahr auf die steigendenArtikel Lesen

(Mynewsdesk) * Nur 17 Prozent der Arbeitgeber kennen Vorgaben zur Zuschusspflicht * Jeder Vierte weiß, dass der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss ab 1.1.2019 gilt * Weiterer Beratungsbedarf bei Arbeitgebern über Betriebsrentenstärkungsgesetz Ab dem 1. Januar 2019 wird die bislang freiwillige Beteiligung der Arbeitgeber an den Betriebsrenten ihrer Mitarbeiter zur Pflicht. Bei allen neu geschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen müssen Arbeitgeber einen Zuschuss von 15 ProzentArtikel Lesen