ARAG Recht schnell…
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Keine Änderung vom Geburtsdatum +++ Wer einmal sein Geburtsdatum der Rentenversicherung mitgeteilt hat, kann dieses grundsätzlich nicht mehr ändern. Die Versicherung kann sich laut ARAG auf den Erstantrag berufen, sofern es keine Schreibfehler gab oder eine neue Geburtsurkunde vorliegt, die vor dem Erstantrag ausgestellt worden ist (Hessisches Landessozialgericht, Az.: L 2 R 163/16). +++Artikel Lesen