BFH – Abfindungszahlungen an Erben können bei Schenkungssteuer berücksichtigt werden
BFH – Abfindungszahlungen an Erben können bei Schenkungssteuer berücksichtigt werden Nach einem Urteil des BFH sind bei der Schenkungssteuer Zahlungen, die der Beschenkte zur Abwehr von Herausgabeansprüchen eines Erben leistet, steuermindernd zu berücksichtigen (Az.: II R 24/19). Schenkungen zu Lebzeiten können im Erbfall zu Streit unter den Erben führen. Erben, die bei der Schenkung nicht bedacht wurden, könnten Herausgabeansprüche anArtikel Lesen