Gerichte bewerten Verwahrentgelte bzw. Negativzinsen als unzulässig
Gerichte bewerten Verwahrentgelte bzw. Negativzinsen als unzulässig Mehr und mehr Banken und Sparkassen verlangen von ihren Kunden Verwahrentgelte auf Guthaben. Erste Urteile zeigen, dass Klauseln zu Negativzinsen unzulässig sind. Ursächlich für die Negativzinsen ist die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank, die die Banken zur Kasse bittet, wenn sie dort Geld deponiert. Der Einlagezins der Banken lag zuletzt unverändert bei minus 0,5Artikel Lesen