LG Koblenz beanstandet irreführende Werbung mit „Rohkost“ als unzulässig
LG Koblenz beanstandet irreführende Werbung mit „Rohkost“ als unzulässig Wo Rohkost draufsteht, muss auch Rohkost drin sein. Das hat das LG Koblenz mit Urteil vom 15. März 2022 klar gemacht und einem Lebensmittelhersteller Werbung mit irreführenden Angaben untersagt. Der Trend geht zu gesunder Ernährung. Rohkost liegt dabei hoch im Kurs. Werbung für ein Lebensmittel mit der Angabe „Rohkost“ ist jedochArtikel Lesen