Markenanmeldung ohne Nutzungswillen – Rechtsmissbrauch bei Unterlassungs- und Schadensersatzklagen
Markenanmeldung ohne Nutzungswillen – Rechtsmissbrauch bei Unterlassungs- und Schadensersatzklagen Wer eine Marke anmeldet, sollte auch die Absicht haben, sie zu nutzen. Wer die Marke nur in der Absicht hält, Ansprüche gegen Dritte geltend zu machen, handelt laut BGH-Urteil rechtsmissbräuchlich. Nur der Inhaber einer Marke genießt auch den Markenschutz, d.h. nur er darf die Marke nutzen. Hat der Inhaber aber garArtikel Lesen