Haager Übereinkommen zur Vollstreckung ausländischer Urteile in Zivil- und Handelssachen
Haager Übereinkommen zur Vollstreckung ausländischer Urteile in Zivil- und Handelssachen Die grenzüberschreitende Vollstreckung ausländischer Urteile in Zivil- und Handelssachen soll durch das Haager Übereinkommen von 2019 erheblich erleichtert werden. Ein Urteil eines ausländischen Gerichts lässt sich in Deutschland nicht zwangsläufig vollstrecken. Gleiches gilt für die Durchsetzung eines Urteils eines deutschen Gerichts im Ausland. Während die Anerkennung und Vollstreckung von GerichtsurteilenArtikel Lesen