OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien Schaumwein darf auch dann als Produkt aus Italien beworben werden, wenn die zweite Gärung in Spanien erfolgt. Das hat das OLG Frankfurt mit Beschluss vom 11.09.2020 entschieden (Az.: 6 W 95/20). Ein Schaumwein darf als italienisches Produkt bezeichnet werden, wenn die Trauben in Italien geerntet und zu Wein verarbeitet wurden. Das giltArtikel Lesen