BFH zur Schenkungssteuer: Geringerer Freibetrag für Urenkel als für Enkel
BFH zur Schenkungssteuer: Geringerer Freibetrag für Urenkel als für Enkel Bei Schenkungen sollten immer die steuerlichen Konsequenzen bedacht werden. So fällt der Freibetrag für Urenkel geringer aus als für Enkel oder für Kinder. Das hat der Bundesfinanzhof klargesellt. Die Freibeträge bei der Erbschafts- und bei der Schenkungssteuer hängen vom Verwandtschaftsgrad ab. Für Ehe- und Lebenspartner gilt die günstige Steuerklasse I,Artikel Lesen