FG Düsseldorf zum Übergang von Begünstigungen bei der Erbschaftssteuer
FG Düsseldorf zum Übergang von Begünstigungen bei der Erbschaftssteuer Erbschaftssteuerbegünstigung erfordert keine Erbauseinandersetzung innerhalb einer bestimmten Frist. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 21. April 2021 entschieden (Az.: 4 K 1154/Erb). Im Erbfall gelten für Ehepartner, Kinder oder andere nahe Angehörige Begünstigungen bei der Erbschaftssteuer. Die Erbschaftssteuerbegünstigungen können vom Erben auf den Dritten übergehen. Für die Gewährung desArtikel Lesen