Auch Anwälte machen Fehler Anwaltshaftung Was bedeutet Anwaltshaftung? Der Begriff Anwaltshaftung meint die Haftung des Rechtsanwalts gegenüber dem eignen Mandanten, seltener auch gegenüber Dritten. Grundlage ist dabei immer der zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt geschlossene Vertrag, der sowohl als Mandatsvertrag, Dienstvertrag oder auch als Geschäftsbesorgungsvertrag näher bezeichnet wird. Aus diesem Vertrag schuldet der Mandant dem Rechtsanwalt die Vergütung undArtikel Lesen