Anwalt für Arbeitsrecht aus Karlsruhe erklärt, wann ein Vorgehen gegen eine Befristung Sinn macht Arbeitsplätze können befristet sein, das sieht das Arbeitsrecht vor. KARLSRUHE. Das Arbeitsrecht sieht grundsätzlich vor, dass Arbeitsplätze befristet sein können. Das heißt zunächst einmal, das Arbeitsverhältnis endet ohne gesonderte Kündigung zu einem bestimmten Zeitpunkt. „Eine Befristung ist zum einen gerechtfertigt, wenn sie einen sachlichen Grund hat.Artikel Lesen