Anwältin für Familienrecht aus Baden-Baden erklärt, was der Begriff „elterliche Sorge“ bedeutet Die elterliche Sorge für das Kind, Anwalt für Familienrecht erklärt. BADEN-BADEN. „Elterliche Sorge – dieser Begriff aus dem Familienrecht steht für die Fürsorge der Eltern gegenüber ihrem Kind. Er beschreibt die elterliche Aufgabe, sich um das Kind als Person und um sein Vermögen zu kümmern. Die elterliche SorgeArtikel Lesen