Haben Sie Fragen zu den Arbeitszeiten laut Jugendschutzgesetz? Rufen Sie an unter 09431 998 00 50 (Bildquelle: © Karsten Ehlers / panthermedia.net) Bei berufstätigen Erwachsenen im Angestelltenverhältnis regelt das Arbeitszeitgesetz die erlaubten Arbeitsstunden bzw. -zeiten. Die diesbezüglich festgelegten Grenzen dürfen lediglich in explizit definierten Ausnahmefällen überschritten werden. Für Jugendliche respektive Heranwachsende, die einen Ferienjob ausüben, ein Praktikum absolvieren oder eineArtikel Lesen