BGH: Inhaber muss Umstände für Fortbestand einer Marke nachweisen
BGH: Inhaber muss Umstände für Fortbestand einer Marke nachweisen Nach einer BGH-Entscheidung vom 22. Juli 2021 muss der Markeninhaber darlegen, dass die Bedingungen für den Fortbestand seiner Marke weiterhin vorliegen (Az.: I ZB 16/20). Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 22. Juli 2021 entschieden, dass nicht der Antragdarsteller im Löschungsverfahren darlegen muss, dass Umstände für die Löschung der Marke vorliegen,Artikel Lesen