OLG Karlsruhe bestätigt vorzeitige Abberufung eines Aufsichtsrats aus wichtigem Grund
OLG Karlsruhe bestätigt vorzeitige Abberufung eines Aufsichtsrats aus wichtigem Grund Macht das Verhalten eines Mitglieds des Aufsichtsrats die weitere Zusammenarbeit unzumutbar, kommt die vorzeitige Abberufung in Betracht. Das hat das OLG Karlsruhe aktuell bestätigt (Az. 1 W 85/21). Mitglieder des Aufsichtsrats können aus wichtigem Grund vorzeitig abberufen werden. Der Gesetzgeber hat allerdings nicht vorgegeben, wann ein wichtiger Grund vorliegt. InArtikel Lesen