MTR Rechtsanwälte – Erfahrungsbericht zu strafmildernden Umständen im Steuerstrafverfahren
MTR Rechtsanwälte – Erfahrungsbericht zu strafmildernden Umständen im Steuerstrafverfahren Steuerhinterziehung wird hart bestraft. Eine Haftstrafe kann schon ab einer Hinterziehungssumme in Höhe von 50.000 Euro drohen. Umso wichtiger sind strafmildernde Gründe im Steuerstrafverfahren. Bei Steuerhinterziehung versteht der Gesetzgeber keinen Spaß. Wird der Steuersünder erwischt, drohen saftige Geldstrafen und bei einer Hinterziehungssumme von 50.000 Euro bereits eine Freiheitstrafe. Ab einer HinterziehungssummeArtikel Lesen