Ansprüche des Vermieters gegen den bösgläubigen Untermieter
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 14.3.2014, VZR 218/13. Ausgangslage: Wenn das Hauptmietverhältnis wirksam beendet ist, hat der Vermieter auch gegen den Untermieter einen Räumungsanspruch. Zieht der Untermieter nicht aus, kann der Vermieter vom Untermieter Nutzungsentschädigung verlangen. Dies umfasst in der Regel die bisherigen Miete bzw., wennArtikel Lesen