Strafverteidiger Der Vorwurf eines Sexualdelikts belastet den Beschuldigten besonders schwer, weil schon die reine Anschuldigung den Betroffenen gesellschaftlich ächtet, unabhängig davon, ob sich der (schnell) erhobene Vorwurf im Laufe der Ermittlungen als falsch herausstellt oder es schließlich zur Anklage oder sogar zu einer Verurteilung kommt. Besonders sensibel sind solche Fälle, in denen eine Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) oderArtikel Lesen