Gewaltschutzbeschluss angreifen Gewaltschutzbeschluss erfolgreich angreifen und Annährungsverbot und Kontaktverbot aufheben lassen Seit dem 01.01.2002 gilt in Deutschland das Gewaltschutzgesetz (kurz: GewSchG). Es ermöglicht in Fällen von (auch häuslicher) Gewalt oder Bedrohungen die Anordnung von Betretungsverboten für der Wohnungen, Annäherungsverbot und Kontaktaufnahmeverbot durch das Gericht. Lebt der Antragsteller in der gleichen Wohnung wie der Antragsgegner kann das Gericht auch eine WohnungszuweisungArtikel Lesen