Schleswig/Berlin (DAV). Besteht ein gemeinsames Sorgerecht, kann dieses nur dann auf einen Elternteil übertragen werden, wenn es dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Bestehen keine sonstigen Schwierigkeiten zwischen den Eltern, reicht ein fehlender Kontakt des Vaters zum Kind nicht aus, um ein alleiniges Sorgerecht festzulegen. Über eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig vom 3. Januar 2012 (AZ: 10 WFArtikel Lesen