Was bedeutet die Verdoppelung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende?
3,6 Mio. Kinder werden in Deutschland von nur einem Elternteil groß gezogen (Bildquelle: sborisov/ stock.adobe.com) Die Bundesregierung hat gemeinsam mit dem zweiten Corona-Maßnahmenpaket den Alleinerziehendenentlastungsbetrag vorübergehend von 1.908 Euro auf 4.008 Euro für die Jahre 2020 und 2021 erhöht. Damit soll der ungleichen Mehrbelastung der Alleinerziehenden, gerade in punkto Kinderbetreuung und Mehrausgaben während der Corona-Pandemie, Rechnung getragen werden, so dieArtikel Lesen