Gewonnenes Auto ist auf ALG II anzurechnen Gewinnt ein Empfänger von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) bei einem Gewinnspiel ein Auto, ist dieser Gewinn auf seine ALG II-Bezüge anzurechnen. Dies entschied nach Angaben der D.A.S. das Sozialgericht Mainz. Aber: Das Gericht erklärte auch, dass die Behörde diese Verrechnung sofort ab Übergabe des Autos vornehmen müsse – und nicht später, wenn diesesArtikel Lesen