Kündigung wegen Vermietung an Touristen (über airbnb)
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen, zum Urteil des Landgerichts Berlin, LG Berlin, Beschluss vom 03. Februar 2015 – 67 T 29/15 -, juris. Ausgangslage: Das Internet macht es vielen Mietern einfach, ihre Mietwohnung an Touristen „weiterzuvermieten“. Fall: Der Beklagte (Mieter) vermietete seine Wohnung über eine Internetplattform an Touristen. Nachdem der Vermieter ihnArtikel Lesen