Dr. Kersten Trojanus, Vorstandsvorsitzender und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Geldautomaten (AGG) München, 21. Oktober 2020 – Bargeldlose Zahlungen haben seit Ausbruch der Corona-Pandemie auch im bargeldliebenden Deutschland einen Aufschwung erfahren. [1] Dabei ist die Barzahlung hierzulande immer noch die beliebteste Bezahlmethode. [2] Kein Wunder, findet Dr. Kersten Trojanus, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Geldautomaten: „Das Bezahlen mit Scheinen und Münzen hat viele zeitloseArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Arbeitsrecht Wer sich als Arbeitnehmer einer Diskriminierung durch den Arbeitgeber aus rassistischen Gründen, oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ausgesetzt sieht, kann Ansprüche auf Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltendArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Arbeitsrecht Sinn und Zweck des AGG: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dient dem Schutz vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion sowie weiteren Gründen und regelt in diesem Zusammenhang Recht und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Grundsätzliche Beweislast beiArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Juni 2015 – 8 AZR 848/13 (A). Ausgangslage: Wenn es darum geht, Stellenanzeigen zu formulieren, müssen Arbeitgeber äußerst sorgfältig sein, um den Anschein einer Diskriminierung zu vermeiden. „Junger dynamischer Mitarbeiter gesucht“ etwa ist als Formulierung gleich in mehrfacher Hinsicht problematisch. Hier liegt eineArtikel Lesen

Michael Fridrich Arbeitnehmer in Deutschland werden durch das Allgemeine Gleichbehandlungs- bzw. Antidiskriminierungsgesetz (AGG) vor einer möglichen Diskriminierung am Arbeitsplatz geschützt. Diese Schutzrechte gelten neben den Mitarbeitern im Unternehmen auch für die Leitungsebene und angestellte Geschäftsführer. Das Antidiskriminierungsgesetz soll eine Ungleichbehandlung oder Benachteiligung am Arbeitsplatz aufgrund bestimmter personenbezogener Merkmale, wie Alter, Geschlecht, Religion, sexuelle Identifikation, Behinderung, Weltanschauung oder Rasse verhindern. DasArtikel Lesen