(Mynewsdesk) Die rechtlichen Details für den Lastenzuschuss sind in § 1 Wohngeldgesetz (WoGG) geregelt. Dies bedeutet: „Sobald ein Hauseigentümer und seine Familie ihre Wohnkosten nicht mehr bezahlen können, haben sie Anspruch auf Lastenzuschuss“, erläutert Jürgen Dawo, Gründer von Town & Country Haus, Deutschlands führendem Massivhausanbieter. Allgemein gilt: Der Staat beteiligt sich mit dem Lastenzuschuss an all jenen Kosten, die inArtikel Lesen