R+V-Infocenter: Wer einen Schlips abschneidet, begeht Sachbeschädigung – in der Karnevalszeit sind rechtlichen Folgen jedoch selten Wiesbaden, 27. Januar 2016. Am 4. Februar schwingen wieder die „Weiber“ das Zepter – und nehmen die Schere zur Hand. Doch so mancher Mitbürger findet es gar nicht lustig, wenn karnevalsverrückte Frauen die teure Lieblingskrawatte zerstören. „Die Närrinnen sollten sicherheitshalber fragen, ob sie denArtikel Lesen