Bisherige allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Abscheider verstoßen gegen EU-Recht KESSEL erleichtert mit eigenem Vorgehen die Prüfung der bau- und wasserrechtlichen Verwendbarkeit. (Bildquelle: @KESSEL AG) Gemäß des Urteils vom Europäischen Gerichtshof aus dem Jahr 2014 sind die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) für Abscheideranlagen unzulässig. Die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) genehmigten Anlagen mussten bisher mit einem CE-Zeichen bezüglich DIN ENArtikel Lesen