R+V-Infocenter: keine Haftung bei oberflächlichen Gebrauchsspuren Wiesbaden, 27. März 2019. Kratzer, Dellen, Wasserflecken: Parkettböden sehen nach einigen Jahren oft mitgenommen aus – vor allem wenn Tiere oder Kinder im Haushalt leben. Doch ob Mieter dafür aufkommen müssen, hängt von der Art des Schadens und dem Alter des Bodens ab. Darauf macht das R+V-Infocenter aufmerksam. Normale Abnutzung gehört dazu Wohnen hinterlässtArtikel Lesen

Wenn Vermieter Schönheitsreparaturen bezahlen müssen Im Mietvertrag kann vereinbart werden, dass der Vermieter die vom Mieter auszuführenden Schönheitsreparaturen bezahlen muss. Daran muss der Vermieter sich nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes auch halten. Wie die D.A.S. mitteilt, kann er nicht einfach beschließen, ab sofort die Arbeiten selbst durchzuführen. BGH, Az. VIII ZR 224/13 Hintergrundinformation: Generell ist es üblich, dass der MieterArtikel Lesen