Aufhebungsvertrag nur schriftlich wirksam
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Arbeitsgerichtes Rosenheim vom 12.09.2017 – 1 Ca 226/17. Fachanwalt Bredereck Der Aufhebungsvertrag. Der Aufhebungsvertrag stellt eine Möglichkeit dar, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Bietet Ihnen der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag an, sollten Sie vorsichtig und bedacht handeln. Ein Aufhebungsvertrag kann zwar auf den ersten Blick interessant klingen, aberArtikel Lesen