Autor: RA Stefan Bell, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Anwaltsbüro Bell & Windirsch Düsseldorf RA Stefan Bell, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Anwaltsbüro Bell & Windirsch Düsseldorf Auch ein durch einstweilige Verfügung untersagter Arbeitskampf löst bei nicht bestreikten, aber betroffenen Drittunternehmen keine Schadensersatzansprüche aus. Ein rechtswidriger Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb liegt nicht vor. BAG, Urteil vom 25. August 2015Artikel Lesen