Das 1×1 der Baumkontrolle Wer einen Baum besitzt hat im Sommer und Herbst viel zu tun, egal ob es um das Schneiden, die Ernte oder Schädlingsbefall geht. Dabei muss immer die noch aktuelle Schutzfrist gemäß § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz beachtet werden. Sie endet jedes Jahr am 30. September und verbietet bis dahin Baumbesitzern Bäume, HeckenArtikel Lesen

Wer einen Baum besitzt, muss dafür sorgen, dass dieser die Sicherheit von Nachbarn, Spaziergängern oder auf öffentlichen Flächen nicht gefährdet. Deswegen ist jeder Baumbesitzer – egal ob Privatmann, Hausverwaltung oder Kommune zur Baumschau verpflichtet. Empfohlen ist dabei jeden Baum einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand zu inspizieren. Einen durch Blitzeinschlag zerteilten Baumstamm, abgebrochene Äste oder ganze Baumkronen anArtikel Lesen