Austausch leichtgemacht Stichtag 31. Dezember 2024: Ein neuer Heizeinsatz in wenigen Stunden Wer einen älteren Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin besitzt, muss in den kommenden Monaten handeln, damit das Feuer auch noch in den nächsten Jahren Wärme und Gemütlichkeit spendet. Im Sinne der Umwelt sind gemäß Gesetzgebung bis Ende des Jahres alle Feuerstätten mit einer Typprüfung vor dem 22. März 2010Artikel Lesen

Brennholz ist preiswerter als fossile Brennstoffe Heutige Holzfeuerstätten sind deutlich sparsamer, effizienter und emissionsärmer als Altgeräte Bis Ende des Jahres muss etwa jede dritte alte Feuerstätte stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Diese Kaminöfen, Heizkamine und Kachelofeneinsätze wurden zwischen 1995 und 2010 angeschafft und sind Ende des Jahres bereits mindestens 15 Jahre in Betrieb. Viele dieser Geräte entsprechen oftmals nicht mehrArtikel Lesen

Bei Nichtbeachtung droht Stilllegung Durch moderne Verbrennungstechnik sind heutige Holzfeuerstätten deutlich sparsamer Es sind zwar noch gut drei Jahre Zeit, bis die letzten veralteten Holzfeuerungen zu modernisieren sind, doch wer vorausschauend handelt, der tauscht in naher Zukunft seine in die Jahre gekommene Feuerstätte aus. Dazu rät der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V., um im Hinblick auf die letzteArtikel Lesen

Wärmetechnik auf der Höhe der Zeit Moderne Verbrennungstechnik – bestens gerüstet für die Zukunft Sei es der Computer oder das Handy. Wer technisch auf dem aktuellsten Stand sein möchte, investiert von Zeit zu Zeit in neue Geräte. Dabei bringt so ein Upgrade viele Vorteile mit sich: Erweiterte Funktionen, eine verbesserte Leistung und oft auch ein geringerer Energieverbrauch. Beim heimischen HolzofenArtikel Lesen

Alte Öfen entsprechen oftmals nicht den gesetzlichen Anforderungen Der Kauf gebrauchter Kaminöfen über Kleinanzeigen oder Online-Auktionshäuser wirkt auf den ersten Blick wie ein Schnäppchen, kann aber Probleme mit sich bringen. So dürfen manche Heizgeräte gar nicht in Betrieb genommen werden oder müssen – entsprechend kostspielig – nachgerüstet werden. Darauf weist der HKI Industrieverbrand Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V. hin.Artikel Lesen

Stichtag 31. Dezember 2020: Betroffen sind alle Öfen mit Zulassung vor 1995 Stilvoller Aufsatzofen heizt schnell auf und spendet stundenlange Wärme Wer einen älteren Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin besitzt, sollte baldmöglichst handeln. Im Sinne der Umwelt sind bis Ende des Jahres alle Feuerstätten mit einer Typprüfung vor dem 1. Januar 1995 stillzulegen, nachzurüsten oder auszutauschen, wenn sie den verschärften AnforderungenArtikel Lesen

Ausgefallene Kaminöfen für Individualisten Edle Klassiker, außergewöhnliche Formen und markante Farben für gemütliche Wärme Technisch und optisch neue Feuerakzente setzen Es sind eckige, einfache Stahlkästen, oft mit braunen oder grünen Kacheln verkleidet: Kaminöfen aus der Zeit vor 1995. Gemäß der „Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ (1.BImSchV) entsprechen sie in Emissionen und Effizienz nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Daher dürfenArtikel Lesen

Große Modell-Vielfalt für klimaneutrales und umweltgerechtes Heizen mit Holz Der Aprica 2 aus dem Hause DROOFF überzeugt mit fire+-Technologie und Staubabscheider Heizen mit Holz ist umweltgerecht und klimaneutral – nicht zuletzt dank modernster Verbrennungstechnik. Auch die Kaminöfen von DROOFF unterschreiten alle strengen Grenzwerte im besonderem Maße, da die Ingenieure des Herstellers sich die Aufgabe gestellt haben, Natur und Technik zukunftsorientiertArtikel Lesen

Der Fachmann hilft – umweltbewusst ins nächste Jahr Ab 2021 gelten verschärfte Grenzwerte – Ofenhersteller bietet effizienten Heizeinsatz für den Austau Das Feuer entfachen, zur Ruhe kommen und die behagliche Atmosphäre genießen. Darauf will auch im kommenden Jahr kaum ein Kachelofenbesitzer verzichten. Doch am 31. Dezember 2020 endet die Schonfrist für alle Öfen der Baujahre 1985 bis 1994. Bis zuArtikel Lesen

Besitzer älterer Feuerstätten müssen dieses Jahr handeln Moderne Feuerstätten reduzieren die Emissionen um bis zu 85 Prozent Wer eine ältere Feuerstätte für feste Brennstoffe betreibt, sollte bald handeln, sonst droht seinem Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin Ende dieses Jahres womöglich das Aus. Die „Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ (kurz: 1. BImSchV) besagt nämlich, dass häusliche Einzelraum-Feuerstätten, deren Typprüfung vor 1995Artikel Lesen