StaRUG – Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen bringt Geschäftsführer und Vorstände in Bedrängnis
Das seit Januar 2021 geltende Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz StaRUG birgt für Geschäftsführer und Vorstände große Risiken. Betroffen sind Unternehmen, deren Pensionszusagen durch Rückdeckungsversicherungen finanziell abgesichert sind.
Jetzt ist schnelles Handeln gefragt.
Die finanzielle Absicherung von Pensionszusagen durch Rückdeckungsversicherungen sind gängige Praxis.
Doch einmal abgeschlossen, wird sich leider zu oft auf eine zugesagte Auszahlung im Leistungsfall verlassen. Wenn die Versicherung diese nicht leisten kann, steht der Geschäftsführer oder Vorstand persönlich haftend in der Verantwortung und das kann zu großen finanziellen Schäden für das gesamte Unternehmen führen – bis hin zur Insolvenz.
Allein in Deutschland sind, laut Experten, bis zu 9000 Unternehmen laufend mittelbar davon betroffen.
Wer als Geschäftsführer oder Vorstand fürchtet, selbst einem Risiko ausgesetzt zu sein, erhält Hilfe bei spezialisierten Dienstleistern, wie etwa der Swissurance (Schweiz) GmbH.
Die Swissurance (Schweiz) GmbH prüft die bestehenden Verträge und erstellt dann ein professionelles Konzept in einer Kooperation mit mehrerern darauf spezialisierten Fachleuten, wie Gutachtern, Fachanwälten für eine erfolgreiche Rückabwicklung und einer Änderung der Zusage. Das ist nötig, da eine Kündigung oder der Verkauf des Vertrages mit großen finanziellen Einbußen verbunden sein kann.
Mögliche Probleme im Zusammenhang mit der Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung
Seit Jahrzehnten wird von Steuerberatern und Altersvorsorgeberatern verschwiegen, dass bei diesem Versorgungsmodell erhebliche Probleme und Risiken bestehen:
1. Steuerliche Risiken bei Verstoß gegen zahlreiche formelle Anforderungen
2. Die Pensionsrückstellungen sind überwiegend unterbewertet, was zu erheblichen stillen Lasten des Unternehmens führt. Ursächlich hierfür sind
unzutreffende Bewertungsmethoden, insbesondere der Versicherungswirtschaft und des Gesetzgebers.
3. Die Gegenfinanzierung zur Erfüllung der Altersrente ist nicht sichergestellt. Auch wenn eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen wird,
reicht diese regelmäßig nicht aus, um die tatsächlichen Rentenzahlungen zu leisten.
4. Unternehmen, die mit einer Pensionszusage belastet sind, können, wenn überhaupt, nur mit hohen Abschlägen an einen
Unternehmensnachfolger verkauft werden. Für kleinere Betriebe bedeutet häufig eine durch das Unternehmen zu erfüllende Pensionszusage
die Unverkäuflichkeit.
Dank eines exzellenten und europaweit einzigartigen Netzwerkes kann die Swissurance (Schweiz) GmbH Rückabwicklungen von Verträgen in kurzer Zeit und mit maximalen Erlösen umsetzen. Für Unternehmen ist es wichtig, möglichst zeitnah entsprechende erste Schritte zur Vertragsprüfung einzuleiten, denn die allgemeine Situation von Rückdeckungsversicherungen entwickelt sich zunehmend negativ.
Wer also sowohl das Unternehmen als auch die Verantwortungsträger schützen möchte, wendet sich an einen erfahrenen Dienstleister zur Rückabwicklung wie die Swissurance (Schweiz) GmbH. Eine unverbindliche Vertragsprüfung kann in kurzer Zeit erfolgen und die nötigen Schritte der Rückabwicklung und Deckungsänderung durch spezialisierte Partner vollständig von Experten übernommen werden.
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