Start des KfW-Sonderprogrammes 2020 für die Wirtschaft

Start des KfW-Sonderprogrammes 2020 für die Wirtschaft

Start des zusätzlichen KfW-Sonderprogrammes 2020 für die Wirtschaft

-Ab sofort sind Anträge möglich
-Für die Wirtschaft werden erweiterte Hilfen angeboten
-Die KfW übernimmt bis zu 90% des Risikos
-Zinssenkungen

Das neue KfW-Sonderprogramm 2020 startet heute mit unbegrenzten Mitteln. Das Sonderprogramm steht für kleine und mittelständische Unternehmen und Großunternehmen zur Verfügung. Die Kreditbedingungen wurden weiter verbessert. Durch niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW werden Erleichterungen bei Krediten bis zu 3 Mio. Euro geschaffen. Die KfW bietet eine höhere Haftungsfreistellung von bis zu 90% bei Betriebsmitteln und Investitionen. So wird für kleine und mittlere Unternehmen die Kreditvergabe der Banken und Sparkassen erleichtert. Das Temporary Framework der Europäischen Kommission zum Beihilferecht trat am 19. März 2020 in Kraft und ermöglicht diese verbesserten Bedingungen.

Jetzt ist es wichtig, den Unternehmen schnell und unbürokratisch zu helfen. Der Zugang zu Liquidität ist dabei entscheidend. Durch die verbesserten Förderbedingungen im KfW-Sonderprogramm 2020 wird die Wirtschaft unterstützt. Nun können Anträge schnell und unbürokratisch abgewickelt und Darlehen schnellstmöglich ausgezahlt werden. Für viele Unternehmen zählt jede Woche.
Das beispiellose Hilfsprogramm schützt unser Land, die Beschäftigten und die Unternehmen. Die Regierung sorgt zusammen mit der KfW dafür, dass die Unternehmen auch in der Krise liquide bleiben. Die große Finanzkraft des Staates wird dafür eingesetzt, indem die Bundesregierung die nötigen Garantievolumina für die KfW zur Verfügung stellt.
Sowohl die Banken als auch die KfW haben sich intensiv auf diesen Tag vorbereitet. Erstmals wurde ein Programm so schnell umgesetzt. Der Bund übernimmt nahezu vollständig die Haftung und die Kreditmargen sind extrem niedrig.

Das KfW-Sonderprogramm 2020 besteht aus den Programmen KfW-Unternehmerkredit (037/047) und ERP-Gründerkredit – Universell (073/074/075/076) mit modifizierten Förderbedingungen und erheblichen Erweiterungen. Zusätzlich ermöglicht das Sonderprogramm „Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung“ (855) große Konsortialfinanzierungen mit Risikobeteiligung der KfW.

Die Programme sind für Unternehmen vorgesehen, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Das bedeutet, dass alle Unternehmen, die zum 31.12.2019 keine Schwierigkeiten hatten, einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen können.
Ab sofort können Anträge über die Hausbank gestellt werden. Die Auszahlungen werden schnellstmöglich erfolgen. Dabei ist eine einfache und unbürokratische Antragsbearbeitung sichergestellt.

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