Seltsame Logik der Kieler „Dänenampel“

International anerkanntes Glücksspielgesetz soll durch offenbar europarechtswidrige Regelung ersetzt werden

Von Ansgar Lange +++ Kiel, August 2012. FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki ist ein Freund der klaren Worte. Eine Probe seiner Formulierungskunst und -lust lieferte er in der Landtagsdebatte über das Kieler Glücksspielgesetz. Die „Dänenampel“ aus SPD, Grünen und Südschleswigschem Wählerverband (SSW) will das liberale, europarechtskonforme Glücksspielgesetz der christlich-liberalen Vorgängerregierung bekanntlich abwickeln. Ziel ist es, dem Glücksspielstaatsvertrag der übrigen 15 Länder beizutreten, der juristisch auf tönernen Füßen steht. „Selbst in Ihrer kleinen Welt sind die Argumente nicht stichhaltig, Herr Dr. Stegner“, so die klare Ansage von Kubicki an die Adresse des SPD-Fraktionsvorsitzenden, der den Markt für private Glücksspielanbieter und für Online-Poker am liebsten heute noch zusperren würde.

Mit viel Polemik hatte der SPD-Einpeitscher in den vergangenen Monaten gegen das schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz gewettert. „Lassen Sie mich folgendes klarstellen: Das schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz wurde von der EU-Kommission geprüft, notifiziert und ohne Beanstandungen genehmigt. Wer das nicht glaubt, dem empfehle ich das Lesen von Umdruck 17 / 2391. Das rate ich gerade den neuen Abgeordneten dieses Hauses, die bisher auf die Aussagen von Herrn Stegner vertraut haben“, so der liberale Spitzenpolitiker.

Höchste Standards bei Spielerschutz, Geldwäsche-Prävention und Suchtbekämpfung

Der FDP-Frontmann konnte nicht nachvollziehen, warum Stegner gegen ein Gesetz mobil macht, dass die höchsten qualitativen Anforderungen beim Spielerschutz, bei der Geldwäsche-Prävention und der Suchtprävention aufweist. Stegners Argument in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 25. Juli fand Kubicki besonders absurd. Der SPD-Politiker hatte gesagt, dass die Eindämmung der Spielsucht beim Thema Glücksspiel ein wichtiges Problem darstelle, das gelöst werden müsse. „Dabei fällt der Opposition bei ihrer Argumentation gar nicht auf, dass ein Beitritt zum Glücksspielstaatsvertrag dem gewünschten Ziel der Suchtbekämpfung nicht etwa nutzt, sondern im Gegenteil schadet“, sagte Kubicki.

Das schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz biete nicht etwa, wie von Stegner öffentlich bezeichnet, den „legalen Anker für illegale Gelder“, sondern verhindere durch die hohen Standards, dass illegale Gelder Zutritt zum legalen Wirtschaftskreis erhalten. „Gerade beim Online-Glücksspiel kann durch die umfangreiche Beobachtung und Dokumentation die Kontrolle und Verhinderung von Geldwäsche besser stattfinden als in Präsenzspielbanken vor Ort“, betonte der liberale Fraktionsvorsitzende. Der SPD-Fraktionsvorsitzende schrecke auch nicht davor zurück, Mitarbeiter und Unternehmen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit zu diffamieren. Stegner hatte behauptet, er wolle Wirtschaftswachstum und Wertschöpfung in der Realwirtschaft durch gute Arbeit und anständige Löhne. Kubicki zeigte sich empört ob dieser verbalen Entgleisungen: „Wie können Sie sich anmaßen zu behaupten, dass die Sportwettenanbieter unanständige Löhne zahlen und deren Mitarbeiter schlechte Arbeit liefern? Was setzt Sie in die Lage, über die Arbeit dieser Menschen so zu urteilen? Damit beleidigen Sie übrigens nicht nur tausende Mitarbeiter in der Sportwettenbranche, sondern urteilen auch über die Beschäftigten in den landeseigenen Spielbanken. Sie werfen ihnen mit diesen Sätzen vor, mit schlechter Arbeit unanständige Löhne zu erhalten. Ich finde, es wäre angemessen und würdig, sich bei diesen Menschen, die täglich harte Arbeit leisten und damit ihre Familien ernähren, zu entschuldigen.“

Das dröhnende Schweigen der Justizministerin

Positiv überrascht zeigte sich Kubicki im Flensburger Tageblatt vom 25. Juni. Breitner hatte gegenüber der Presse öffentlich betont, dass Vorschläge, vergebene Lizenzen wieder einzukassieren, „nicht von dieser Welt“ seien. Rechtsstaatlich betrachtet ist das dröhnende Schweigen der Justizministern Anke Spoorendonk allerdings sehr bedenklich. „Hier wird eindeutig ein Weg beschritten, der mit dem Europarecht nicht vereinbar ist, und Sie, Frau Ministerin, schweigen“, kritisierte Kubicki.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Hans-Jörn Arp, unterstützte diese Argumentation. Er warf der „Dänenampel“ vor, dass sie ein international anerkanntes Gesetz zur Regulierung eines bisher illegalen Marktes durch eine europarechtswidrige Regelung ersetzen wolle. „Heute ist die erste Lesung, der neue Gesetzentwurf muss von der EU-Kommission notifiziert werden. Bis dahin bleibt unsere Rechtsgrundlage bestehen. Eine zweite Lesung darf erst nach der abschließenden Notifizierung und der rechtskräftigen Veröffentlichung erfolgen. Ansonsten werden Sie sich schadensersatzpflichtig machen“, warnte der Christdemokraten, neben Kubicki einer der Architekten des liberalen Kieler Regulierungsmodells.

Arp gratulierte in seiner Rede auch dem Leiter der schleswig-holsteinischern Glücksspielaufsicht Guido Schlütz zu dessen Auszeichnung „Gaming Regulator of the Year“ (Glücksspiel-Regulierer des Jahres), die er im Herbst vom internationalen Verband der Glücksspielrechtsexperten, darunter viele Angehörige staatlicher Glücksspielaufsichten, erhalten wird.

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