RoHS: EN IEC 63000:2018 ersetzt ab sofort EN 50581:2012

Neuer Standard für technische Dokumentation unter RoHS

RoHS: EN IEC 63000:2018 ersetzt ab sofort EN 50581:2012

Paragraphen – Pixabay – 1356084

Berlin, Dezember 2021 – Am 18.11.2021 ist die Europäische Norm DIN EN 50581:2012 ausgelaufen und wurde mit der harmonisierten Norm EN IEC 63000:2018 ersetzt. Diese unterstützt ab sofort die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (mit Ausnahmen). Auch wenn diese Norm inhaltlich weitestgehend unverändert zum Vorgänger bleibt, muss jeder Hersteller nun seine CE-Konformitätserklärungen auf die EN IEC 63000:2018 umstellen und auf diese verweisen. Davon betroffen sind alle Produkte, die unter die RoHS-Richtlinie fallen und somit die CE-Kennzeichnung zwingend benötigen. Erwähnenswert ist lt. FBDi Verband in diesem Zusammenhang, dass eine Konformitätserklärung alle auf das jeweilige Produkt anzuwendenden Richtlinien listet, also beispielsweise auch die für EMV, Niederspannung und Eco-Design.

Dahinter steht eine weitere Harmonisierung der Rechtsvorschriften für noch mehr Länder, um eine einheitliche Bewertung sicherzustellen. Sie definiert die technische Dokumentation, die ein Hersteller zur Beurteilung von Elektro- und Elektronikgeräten hinsichtlich der Beschränkung gefährlicher Stoffe erstellen muss, um die Einhaltung der geltenden Stoffbeschränkungen betreffend RoHS-Richtlinie 2011/65/EU zu erklären. Dazu beschreibt die Norm IEC 63000 die Weitergabe von notwendigen technischen Inhaltsstoffdeklarationen innerhalb der Lieferkette. Wie ihr Vorgänger (EN 50581:2012) ist sie von der Industrie und den vollziehenden Behörden anerkannt und stellt den Stand der Technik dar. Die beschriebenen Prüfschritte (z.B. Bewertung von Material + Lieferant) sind auch hilfreich beim Nachweis der Konformität mit anderen Vorgaben von Verordnungen u.a. REACH (EG) Nr. 1907/2006 und POP- (EU) 2019/1021.

RoHS Ausnahmen Überprüfung
Derzeit warten viele Unternehmen auf Information über die Verlängerung verschiedener am 21.7.2021 ausgelaufene Ausnahmeregelungen wie z.B. die Ausnahme 6c (Blei in Kupferlegierungen). Weil Anträge auf Verlängerung der Ausnahme fristgerecht eingereicht wurden, u.a. auch vom internationalen Verbändezusammenschluss „RoHS Umbrella Industry Project“, bleiben die Ausnahmen solange bestehen, bis die EU-Kommission ihre Bewertung abgeschlossen und eine Entscheidung verkündet hat (sh. Beitrag auf der FBDi Webseite: https://bit.ly/3CZdnHc). Eine wichtige Entscheidungsgrundlage dabei bildet der Report des Öko-Instituts e.V. der Umfang und Notwendigkeit der Ausnahmen-Verlängerung prüft. „Auch wenn dort ein Termin noch vor Jahresende kommuniziert wird, gehen wir von einer Entscheidung erst zu Anfang 2022 aus“, so Patrick Lehn Beauftragter für Managementsysteme bei Rutronik und Mitglied des Competence Circles RoHS innerhalb des Umwelt&Compliance-Teams des FBDi-Verbands. Die Kommission selbst verweist auf die hohe Zahl der vorliegenden Anträge und die Bearbeitungsdauer von 24 Monaten ab der Einreichung des Antrags. „Konkret bedeutet das: Bis die EU-Kommission über einen Antrag auf Erneuerung entschieden hat, bleibt diese Ausnahme unverändert gültig. Dennoch sollten sich die Hersteller schon heute auf die Suche nach Alternativen machen, sofern das noch nicht angelaufen ist.“ Erfahrungsgemäß beinhaltet jede Ausnahmen-Verlängerung Einschränkungen bis hin zur letztendlichen Ablehnung, wie es die EU-Kommission mit der RoHS-Richtlinie verfolgt.

Über den FBDi e. V. ( www.fbdi.de ):
Der Fachverband der Bauelemente Distribution e.V. (FBDi e.V.) seit 2003 eine etablierte Größe in der deutschen Verbandsgemeinschaft und repräsentiert einen Großteil der in Deutschland vertretenen Distributionsunternehmen elektronischer Komponenten.
Neben der informativen Aufbereitung und Weiterentwicklung von Zahlenmaterial und Statistiken zum deutschen Distributionsmarkt für elektronische Bauelemente bildet das Engagement in Arbeitskreisen und die Stellungnahme zu wichtigen Industriethemen (u.a. Ausbildung, Haftung & Recht, Umweltthemen) eine essenzielle Säule der FBDi Verbandsarbeit.

Die Mitgliedsunternehmen (Stand April 2021):
Mitglieder: Acal BFi Germany; AL-Elektronik Distribution; Arrow Europe; Avnet EMG EMEA; Beck Elektronische Bauelemente; Blume Elektronik Distribution; Bürklin Elektronik; CODICO; Conrad Electronic; Distrelec; Ecomal Europe; Endrich Bauelemente; EVE; Future Electronics Deutschland; Glyn; Gudeco Elektronik; Haug Components Holding; Hy-Line Holding; JIT electronic; Kruse Electronic Components; MB Electronic; MEDI Kabel; Memphis Electronic; Menges Electronic; MEV Elektronik Service; mewa electronic; Mouser Electronics; Neumüller Elektronik GmbH; pk components; Püplichhuisen; RS Components; Rutronik Elektronische Bauelemente; Ryosan Europe; Schukat electronic; TTI Europe.
Fördermitglieder: TDK Europe, Recom.

Firmenkontakt
FBDI e. V.
Andreas Falke
Ludwigkirchplatz 8
10719 Berlin
+49 174 / 8702 753
a.falke@fbdi.de
http://www.fbdi.de

Pressekontakt
Agentur Lorenzoni GmbH, Public Relations
Beate Lorenzoni-Felber
Landshuter Straße 29
85435 Erding
+49 8122 55917-0
beate@lorenzoni.de
http://www.lorenzoni.de