Bedeutung, Voraussetzungen und Aufgaben
Eine Krankheit oder ein Unfall können dazu führen, dass Betroffene die Kontrolle über bestimmte Lebensbereiche abgeben müssen.
Finanzen, Rechtsansprüche oder Fragen der Pflege: Bei Hilfsbedürftigkeit können rechtliche Betreuer Entscheidungen im Sinne der Betreuten übernehmen. Welche Aufgaben das sind und wie es zu einer rechtlichen Betreuung kommt, regelt das Betreuungsgesetz.
Seit 01.01.2023 müssen alle zukünftigen Berufsbetreuer den Sachkundelehrgang absolvieren. Die persönliche Eignung wird parallel von der zuständigen Betreuungsstelle beurteilt.
Alle Ausbilder müssen für den Sachkundenachweis zuerst von der zuständigen Landesbehörde, in Bayern ist es die Regierung von Mittelfranken, geprüft und zugelassen werden.
Die HELP Akademie ist seit dem 17.02.2023 nach §8 BtReg V zugelassen und diese Zulassung gilt bundesweit.
Durch die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) sind folgende Ausnahmen für den Sachkundenachweis nicht mehr aktuell:
Die für die Registrierung erforderliche Sachkunde gilt bei Antragsteller*innen mit der Befähigung zum Richteramt und denjenigen, die ein Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit erfolgreich abgeschlossen haben, als nachgewiesen.
Abgeschlossenes Jura-Studium:
Wenn man also Volljurist*in ist, dann sieht die Betreuerregistrierungsverordnung in § 7 Abs. 5 vor, dass die Module 1-3 und 4-9 anerkannt werden können.
Abgeschlossenes Studium in Sozialer Arbeit oder der Sozialpädagogik
Für Personen die ein Studium der Sozialen Arbeit oder der Sozialpädagogik abgeschlossen haben, besteht nach § 7 Abs. 6 BtRegV, die Möglichkeit sich die Module 8 -11 anrechnen zu lassen.
In Deutschland werden Menschen geschäftsfähig, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Entscheidungen fällen sie allein und rechtliche Konsequenzen tragen sie selbst – vorausgesetzt, sie sind im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte.
Kann ein Erwachsener jedoch aufgrund einer psychischen Erkrankung oder infolge einer geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst ausführen, kann eine rechtliche Betreuung notwendig werden. In Ausnahmefällen kann das auch bei rein körperlichen Einschränkungen zutreffen.
Gesetzlich geregelt ist rechtliche Betreuung in § 1896 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Ist eine rechtliche Betreuung vonnöten, kann eine auf Antrag eingesetzte andere Person den Hilfsbedürftigen bei allen Belangen des Alltags unterstützen. Die hilfsbedürftigen Personen sollen hierbei allerdings ihr Selbstbestimmungsrecht behalten.
Betreute Personen bleiben grundsätzlich weiterhin geschäftsfähig, das heißt, ihre Unterschrift hat Gültigkeit. Betreute können entsprechend Verträge abschließen, über ihr Konto verfügen oder in ärztliche Behandlungen einwilligen. Um daraus resultierende Konflikte mit dem Betreuer zu vermeiden, kann das Betreuungsgericht jedoch unter Umständen einen Einwilligungsvorbehalt anordnen.
Betreuungsreform 2023 bringt Betreuten mehr Selbstbestimmung:
Seit 1. Januar 2023 gelten die Bestimmungen der Betreuungsreform. Unter anderem legen die neuen Richtlinien Folgendes fest:
-Der Wille betreuter Personen soll bei Entscheidungen im Mittelpunkt stehen.
-Die Bereiche, in denen ein Betreuer unterstützt, sollen stärker eingegrenzt werden.
-Betreute sollen mehr Mitspracherecht bei der Wahl des Betreuers haben. Betreuer und Betreuter sollen sich vor der Betreuung persönlich kennenlernen.
-Die Zwangssterilisation wird verboten. Es reicht nicht aus, dass die betreute Person einer Sterilisation nur nicht widerspricht.
-Berufsbetreuer müssen sich registrieren lassen und Kenntnisse nachweisen.
Mit unseren Top-Dozenten und einem Spitzen-Ausbildungsportfolio des Sachkundelehrgangs ebnet die HELP Akademie den zukünftigen Berufsbetreuern den Weg in Ihre neue Zukunft. Lassen Sie sich anspruchsvoll zum /gerichtlich bestellten Betreuer ausbilden.
Eine hohe Verantwortung, der Sie mit der nötigen Fach- und Methodenkompetenz nachkommen werden!
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne und nehmen uns Zeit für Ihre Fragen T: 089 21545920
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