Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts geplant

Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts geplant

Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts geplant

Das deutsche Schiedsverfahrensrecht soll modernisiert werden, um Deutschland als Schiedsstandort im internationalen Wettbewerb zu stärken. Ein entsprechendes Eckpunktepapier liegt vor.

Gerade bei internationalen Handelsstreitigkeiten kann ein Schiedsverfahren gegenüber einem Gerichtsverfahren verschiedene Vorteile bieten. So lässt sich ein Schiedsspruch bei internationalen Rechtsstreitigkeiten oft auch besser durchsetzen als ein Gerichtsurteil. Die Bundesregierung beabsichtigt daher, Deutschland als Schiedsstandort zu stärken, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die ihre Mandantschaft in der Prozessführung und bei Schiedsverfahren betreut.

Um die Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts voranzutreiben und es an die Bedürfnisse der heutigen Zeit anzupassen, hat das Bundesjustizministerium im April 2023 ein entsprechendes Eckpunktepapier vorgelegt, um das deutsche Schiedsverfahrensrecht an die voranschreitende Digitalisierung des Verfahrensrechts und besonders auch an die Entwicklungen in der internationalen und nationalen Handelsschiedsgerichtbarkeit anzupassen.

Die Vorschläge des Bundesjustizministeriums umfassen 12 Eckpunkte. Dabei ist u.a. eine Formfreiheit für Schiedsvereinbarungen im Wirtschaftsverkehr geplant. Schiedsvereinbarungen könnten dann künftig frei von bestimmten Formanforderungen in jedem denkbaren Weg geschlossen werden.

Weiter soll die Transparenz der Entscheidungen in der Handelsschiedsgerichtsbarkeit gestärkt und die richterliche Fortentwicklung des Rechts gefördert werden. Sofern die Parteien einverstanden sind, soll auch die Veröffentlichung von Schiedssprüchen möglich sein.

Zudem soll die Digitalisierung im Verfahrensrecht gestärkt werden. Dazu soll es ermöglicht werden, mündliche Verhandlungen von Schiedsgerichten ganz oder teilweise im Wege einer Videokonferenz durchzuführen.

An das Schiedsverfahren kann sich ein Aufhebungs- oder Vollstreckbarerklärungsverfahren anschließen, d.h. staatliche Gerichte heben den Schiedsspruch auf oder erklären ihn für vollstreckbar. Dazu sollen der Schiedsspruch und andere Schriftstücke aus dem Schiedsverfahren dem Gericht in englischer Sprache vorgelegt werden können.

Um die Integrität von Schiedsverfahren zu stärken, soll auch ein Rechtsbehelf zur Beseitigung von bestandskräftigen inländischen Schiedssprüchen eingeführt werden. Dieser Rechtsbehelf soll dann möglich sein, wenn der Schiedsspruch unter so erheblichen Mängeln leidet, dass gegen ein vergleichbares staatliches Urteil eine Restitutionsklage statthaft wäre.

Ordnet ein Schiedsgericht im Ausland Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes an, soll die gerichtliche Zulassung der Vollziehung dieser Maßnahmen auch im Inland möglich sein.

Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor, aber durch die geplante Modernisierung könnte die Attraktivität von Schiedsverfahren steigen.

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