Seit fast 50 Jahren gibt es Fruchtsaft in der VdF-Mehrweg-Flasche
Bonn, 6. August 2020 – Bereits 1972 führte der Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie (VdF) das verbandseigene Mehrweg-Pool-System ein. Obwohl bereits rund fünf Jahrzehnte am Markt, gewinnt das System insbesondere durch die wachsende Sensibilisierung für die Themen Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz sowohl bei Verbrauchern als auch beim Handel derzeit wachsende Bedeutung. Nach Angaben des VdF-Geschäftsführers Klaus Heitlinger liegt der Mehrweganteil bei 11 Prozent, Tendenz steigend.
Der Umgang mit endlichen Ressourcen wird immer bewusster gelebt. Insbesondere das Vermeiden von Müll entwickelt sich zum nachhaltigen Trend. Doch eigentlich ist das Thema nicht neu, wie das in den 1970er Jahren entwickelte Mehrweg-Pool-System des VdF zeigt. Heute nutzen bundesweit etwa 300 Keltereien, die alle Mitglieder des Verbandes sind, dieses System.
Was bedeutet Mehrweg-Pool-System?
Die VdF-Mehrweg-Flaschen und -Kästen werden von allen teilnehmenden Mitgliedsunternehmen gemeinsam genutzt. Das vereinfacht die Rücknahme, denn im Poolsystem können die VdF-Flaschen bundesweit im Handel gekauft und unkompliziert zurückgegeben werden. Der Rücktransport vom Handel erfolgt in der Regel an eine teilnehmende Kelterei in der Nähe, meist im Umkreis von max. 100 Kilometern. Es ist ein in sich geschlossener Kreislauf zwischen Herstellern, Handel und Verbrauchern.
Man erkennt die VdF Mehrweg-Flasche an ihrer speziellen Form und der Prägung „VdF Mehrweg“ am Flaschenrand. Das Flaschenpfand liegt bei 15 Cent pro Flasche. Die Flasche gibt es inzwischen in den Größen 0,2 Liter, 0,7 Liter und 1,0 Liter. Die Etiketten für ihre Fruchtsaftspezialitäten gestalten die Keltereien selbst!
Die Angebotspalette im Mehrwegsortiment ist groß: von sortenreinen Obstsäften, exotischen Fruchtnektaren oder herzhaften Gemüsesäften ist hier alles zu finden. Übrigens: Wenn auf dem Etikett Fruchtsaft draufsteht, muss immer 100 Prozent Frucht drin sein. Zugesetzte Süße, Farb- oder Konservierungsstoffe sind verboten! Das ist in der deutschen Fruchtsaftverordnung* gesetzlich geregelt. Doch nicht alle Früchte schmecken als 100-prozentiger Saft. Deshalb werden Obstsorten, die von Natur aus viel Säure enthalten, wie Rhabarber, oder die wie Bananensaft zu dickflüssig wären, als Fruchtnektar angeboten. Hier ist die Zugabe von Wasser und eventuell Honig oder Zucker erlaubt.
Was macht Glas als Verpackung aus?
Glas zählt zu den Urwerkstoffen der Getränkeverpackung. Für Fruchtsaft und Co. hat Glas den Vorteil, dass es vollständig undurchlässig und neutral ist. Es nimmt weder Geruchs- noch Farbstoffe auf und kann sie deshalb auch nicht an den saftigen Inhalt abgeben. Darüber hinaus ist Glas uneingeschränkt kreislauffähig und kann beliebig oft eingeschmolzen und zu neuen Glasflaschen verarbeitet werden.
Mehr zum VdF und seinem Mehrweg-System finden Sie unter: www.fruchtsaft.de
*Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung:
https://www.gesetze-im-internet.de/frsaftv_2004/BJNR101600004.html
Der Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie e. V. in Bonn wurde 1951 gegründet. Rund 345 Fruchtsaft-, Fruchtnektar-, Gemüsesaft- und Gemüsenektarhersteller Deutschlands sind Mitglied. Der Verband vertritt die gemeinsamen Interessen der Branche im In- und Ausland.
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