Mehraufwand für Kurzzeitpflege muss angemessen vergütet werden“

Zumeldung Aktionsbündnis Kurzzeitpflege: „Absichtserklärungen alleine reichen nicht“

Stuttgart / Freiburg, 15. November – Heute hat das Ministerium für Soziales und Integration eine Erklärung zum „Aktionsbündnis Kurzzeitpflege“ veröffentlicht, wonach die Kurzzeitpflege in Baden-Württemberg weiterentwickelt und gestärkt werden soll. Die Erklärung sieht vor, dass mithilfe von Angeboten in der Kurzzeitpflege pflegebedürftige Menschen möglichst lange in ihrem gewohnten Umfeld leben können und Angehörige entlastet werden. Für die Caritas Baden-Württemberg – Mitunterzeichnerin der Erklärung – unterstreicht diese Interessensbekundung den dringenden Handlungsbedarf im Ausbau von Kurzzeitpflegeplätzen. „Gerne werden die Träger der Caritas Baden-Württemberg den Ausbau der Angebote in der Kurzzeitpflege vorantreiben“, so die Vorstände Dr. Annette Holuscha-Uhlenbrock (Rottenburg-Stuttgart) und Mathea Schneider (Freiburg). Allerdings müssen aus Sicht der Caritas die gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen deutlich konkreter und verlässlicher werden. Denn für die Träger entstehen mit der Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen aufgrund der stark schwankenden Auslastung und großer Fluktuation hohe Kosten im laufenden Betrieb, deren Finanzierung bis jetzt ungeklärt ist. „Diese Mehraufwendungen müssen angemessen vergütet werden und erfordern auch die finanzielle Beteiligung der Krankenversicherung.“

Gerade die ungeklärte Refinanzierung der personellen Mehrkosten, die – wie in der Erklärung festgeschrieben – noch mit den Kassen verhandelt werden muss, sieht der katholische Wohlfahrtsverband kritisch. So ist der Personalaufwand für die Kurzzeitpflegeplätze viel höher als bei vollstationärer Pflege. Auch für den Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand sind in der Kurzzeitpflege im Vergleich zur vollstationären Pflege aufgrund der geringeren Verweildauer deutlich höhere Kosten zu erwarten. Zudem sollen Träger neben der Kurzzeitpflege als Entlastungsangebot auch Kurzzeitpflege in akuten Krisensituationen – etwa nach einer schweren Operation – anbieten. Hierfür braucht es andere Konzepte und therapeutisch qualifiziertes Personal. „Viele Absichtserklärungen wurden in der Erklärung niedergeschrieben. Damit ist es aber nicht getan“, kritisieren die Caritas-Vorstände. „Trägern der Altenhilfe ist es nicht zuzumuten, regionale Versorgungslücken zu schließen und dabei ihre wirtschaftliche Betriebsführung zu gefährden.“ Um die Versorgungsengpässe abzubauen, tragen aus Sicht der Caritas alle Partner des Bündnisses eine Verantwortung.

Als Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche vertritt die Caritas in Baden-Württemberg rund 3.800 Einrichtungen mit mehr als 175.000 Plätzen in unterschiedlichen Hilfefeldern, in denen 65.000 Mitarbeiter/innen tätig sind.

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