Mehr Geld für Familien in 2021

Familien werden steuerlich am meisten entlastet (Bildquelle: New Africa/stock.adobe.com)

Familien stehen im Blickpunkt der Bundesregierung. Sie können sich über mehr Geld in der Haushaltskasse freuen, denn viele Förderungen werden im neuen Jahr angehoben. Überraschenderweise wurde die bessere steuerliche Entlastung Alleinerziehender entfristet und als dauerhaft beschlossen. Die Lohnsteuerhilfe Bayern begrüßt diesen Schritt sehr. Coronabedingte Unterstützungsmaßnahmen wurden über den Jahreswechsel hinaus aufgrund der aktuellen Situation verlängert, denn die Pandemie ist noch nicht vorbei und Familien sind durch den Lockdown oftmals stark belastet.

Grundfreibetrag und Kindergeld steigen

Der Grundfreibetrag beläuft sich ab dem 1. Januar auf 9.744 Euro bei Alleinerziehenden und auf 19.488 Euro bei Ehepaaren, die ihre Steuererklärung gemeinsam abgeben. Bis zu dieser Grenze bleibt das Einkommen steuerfrei. Dazu gibt das seit dem 1. Januar um 15 Euro erhöhte Kindergeld. Für das erste und zweite Kind erhalten Berechtigte 219 Euro, für das dritte 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro im Monat. Für Familien mit einem geringen Einkommen steigt der zusätzliche Kinderzuschlag um 20 Euro monatlich pro Kind.

Erhöhung des Kinderfreibetrags

Dementsprechend wird auch der Kinderfreibetrag für das Veranlagungsjahr 2021 um 288 Euro auf 2.730 Euro für einen Elternteil bzw. um das Doppelte auf 5.460 für beide Elternteile angehoben. Der zusätzliche Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung steigt für beide Elternteile ebenfalls um 288 Euro auf 2.928 Euro und damit pro Elternteil auf 1.464 Euro. Für Eltern mit einem Kind steigen die Freibeträge insgesamt auf 8.388 Euro, für Familien mit zwei Kindern folglich auf 16.776 Euro. Ob die Freibeträge angewendet werden, prüft das Finanzamt automatisch.

Anpassung des Unterhaltshöchstbetrags

Der Unterhaltshöchstbetrag für nicht mehr kindergeldberechtigte Kinder wird entsprechend dem Grundfreibetrag auf 9.744 Euro angehoben. Bis zu diesem Betrag können die Eltern Unterhaltsleistungen an ihre Kinder steuerlich geltend machen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein unterhaltsberechtigtes Kind sein Studium noch nicht beendet hat und noch von den Eltern finanziell unterstützt werden muss.

Doppelter Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bleibt

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird bei den zusätzlichen 2.100 Euro zu den bisherigen 1.908 Euro belassen. Für jedes weitere Kind kommen nochmal 240 Euro dazu. Der mehr als doppelt so hohe Freibetrag für Alleinerziehende wurde nun nicht über das Jahr 2020 hinaus bis Ende 2021 verlängert, sondern wird dauerhaft auf dem Niveau von 4.008 Euro bleiben. Somit werden nicht nur die erhöhten Haushaltskosten von Alleinerziehenden während der Corona-Pandemie berücksichtigt, sondern Alleinerziehende dauerhaft besser entlastet, da die gesamten Haushaltskosten nur von einer Person gestemmt werden müssen.

Hartz-IV-Sätze und Wohngeld angeglichen

Die Regelsätze für Sozialhilfe und das Arbeitslosengeld II wurden am 1. Januar an die allgemeine Preissteigerung angeglichen. Eine alleinstehende Alleinerziehende erhält statt 432 nun 446 Euro im Monat. Bei einer Bedarfsgemeinschaft steigt der Satz von 389 auf 401 Euro. Für Kinder bis fünf Jahren gibt es 283 Euro, von 6 bis 13 Jahren 309 Euro und von 14 bis 17 373 Euro. Für volljährige Kinder bis 25, die nicht erwerbstätig sind und im Haushalt der Eltern leben, gibt es 357 Euro. Da die Heizkosten sich verteuern, wird das Wohngeld um durchschnittlich 15 Euro pro Monat angehoben.

Ersatzlohn bei Kinderbetreuung ausgeweitet

Bleiben Kita oder Schule wegen Covid-19-Fällen oder einem Lockdown geschlossen, erhalten Eltern eine Ausgleichszahlung für den entgangenen Lohn. Die Entschädigung macht 67 Prozent vom Nettogehalt, maximal 2.016 Euro pro Monat, aus. Diese Regelung wurde um ein Vierteljahr bis Ende März verlängert. Gibt es keine alternative Betreuungsmöglichkeit und muss ein Elternteil von der Arbeit fernbleiben, um ein Kind unter 12 Jahren zu betreuen, fließt die Ausgleichszahlung. Sie ist auf 10 Wochen je Elternteil bzw. 20 Wochen für Alleinerziehende beschränkt und betrifft nicht die regulären Ferien. Neu ist, dass das auch für Kinder in amtlich angeordneter Quarantäne zutrifft.

Baukindergeld läuft bald aus

Das Baukindergeld war ursprünglich bis Ende 2020 befristet. Wegen der Corona-Krise wurde es aber bis zum 31. März 2021 verlängert. Mit dem Baukindergeld soll es für Familien leichter werden, eine Eigentumswohnung oder ein eigenes Haus anzuschaffen. Pro Kind gibt es 12.000 Euro, die in Raten zu 1.200 Euro über zehn Jahre verteilt ausbezahlt werden. Interessenten sollten jetzt schnell handeln, denn die Kaufabwicklung bzw. das Genehmigungsverfahren können einige Zeit beanspruchen. Entscheidend für die Förderung ist das Datum des notariellen Kaufvertrags oder der Baugenehmigung. Bei nicht genehmigungspflichtigen Bauvorhaben gilt der frühestmögliche Baubeginn.

Soli fällt für die meisten weg

Seit 1. Januar ist der Solidaritätszuschlag für den Großteil der Steuerzahler Vergangenheit. Fünfeinhalb Prozent auf die Einkommensteuer stehen am Monatsende bei vielen auf dem Lohnzettel nun mehr drauf, denen der Soli vorher abgezwackt wurde. Die Kosten der deutschen Einheit wurden über 25 Jahre von der Mehrheit der Steuerzahler getragen. Auch wenn der Soli im Allgemeinen viele Steuerpflichtige betraf, von dem Mehr auf dem Gehaltskonto profitieren Familien natürlich besonders. Nur den richtig gutverdienenden Familien mit einem Einkommen über 151.000 Euro bleibt der Soli weiterhin zum Teil oder ganz erhalten.

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Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit nahezu 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

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