Lehman-Zertifikate – nicht jede Schadenersatzklage ist aussichtslos

KWAG Rechtsanwälte: Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg zeigt, dass die Prüfung jedes Einzelfalls über die Erfolgschancen entscheidet

(Bremen, 24. August 2012) Aus dem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg (Az.: 14 U 291/10) schöpfen Zehntausende geschädigter Investoren in Lehman-Zertifikate neue Hoffnung, Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung doch noch gerichtlich durchsetzen zu können. In den vergangenen Monaten hatte der Bundesgerichtshof (BHG) alle entsprechenden Klagen abgewiesen. Doch grundsätzlich aussichtslos ist der Versuch, Schadenersatzansprüche gerichtlich durchzusetzen, nicht. Denn der BGH betonte, dass dafür stets der Einzelfall entscheidend ist.

„Wegen der jüngsten für die Kläger negativen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs haben viele Investoren ihre Verluste mit Lehman-Zertifikaten bereits zähneknirschend abgeschrieben. Doch dies könnte ein Fehler sein, wie das Urteil des OLG Hamburg zeigt“, sagt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Anlage- und Kapitalmarktrecht sowie Partner der KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Bremen. Zugleich dämpft Ahrens zu großen Optimismus und übertriebene Erwartungen.

Denn der Einzelfall entscheide, wie vom BGH wiederholt bestätigt, über die gerichtliche Durchsetzbarkeit von Schadenersatzansprüchen. Weil die schriftliche Urteilsbegründung des OLG Hamburg noch nicht vorliegt, könne derzeit die Relevanz der Entscheidung für den gesamten Lehman-Zertifikate-Komplex beurteilt werden. KWAG-Partner Ahrens rät jedem Lehman-Geschädigten eindringlich, „eine solche Einzelfallprüfung von einem versierten Fachanwalt vornehmen zu lassen. Erst dann ist klar, ob eine Schadenersatzklage Erfolg versprechend ist oder nicht.“

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