Fthenakis Ropee Architektenkooperative liefert Siegerentwurf für die Sanierung des Hauses der Ärzte

Klassisch moderne Eleganz für Saarbrücken

(NL/5440471811) Saarbrücken, 14. September 2012. Die Würfel sind gefallen: Platz 1 des Architektenwettbewerbs zur Sanierung des Hauses der Ärzte in der Faktoreistraße 4 in Saarbrücken geht an die Fthenakis Ropee Architektenkooperative aus München. Die Vertragsverhandlungen wurden gerade erfolgreich abgeschlossen. Der Siegerentwurf zeichnet sich laut Jury-Beurteilung vor allem durch die tiefgreifende Auseinandersetzung mit dem Bestandsgebäude aus. Das Ergebnis ist eine klassisch moderne Fassadenanmutung, die den ursprünglichen Gebäudecharakter bewahrt und die Immobilie des Versorgungswerks der Ärztekammer des Saarlandes harmonisch in den städtebaulichen Kontext einfügt. Weiteres Kriterium für die Preisvergabe: die bemerkenswerte Wahl von Titanzink als Materialität der Fassadenbekleidung. Laut Jury eine interessante Reminiszenz an gelungene Verwaltungsgebäude industrieller Großanlagen der Moderne. Die Bauarbeiten beginnen im November 2012.

Einen ebenso attraktiven wie wirtschaftlichen Sanierungsentwurf zu finden, war das Ziel des nichtoffenen Architektenwettbewerbs der Ärztekammer des Saarlandes, an dem 18 Architekturbüros aus ganz Deutschland teilnahmen. Der Schwerpunkt der Auslobung lag auf der Gestaltung der Fassade. Besonderes Kriterium war daneben die adäquate Einbindung des Gebäudes in das exponierte und entwicklungsstarke städtebauliche Umfeld zwischen Congress Centrum, Hauptbahnhof und Saar.

Seit dem 18. Juli 2012 steht die Entscheidung der Preisrichterkommission fest: Das Haus der Ärzte wird nach den Plänen der Fthenakis Ropee Architektenkooperative saniert. Wir haben uns für einen Entwurf entschieden, der zeitlos elegant ist, eine hohe Architekturqualität gewährleistet, alle strukturellen Voraussetzungen erfüllt und sich besonders harmonisch in das Saarbrücker Stadtbild einfügt, kommentiert Dr. Josef Mischo, der Präsident der Ärztekammer des Saarlandes, die Jury-Entscheidung.

Der Beginn der Sanierungsarbeiten ist für Anfang November 2012 angesetzt. Dann erhält das Haus der Ärzte sein neues Gesicht, das die Gebäudestärken unterstreicht und es zu einem attraktiven und nachhaltigen Anlageobjekt macht. Der Projektplan sieht eine optische und funktionale Modernisierung sowie die Beseitigung von Mängeln in den Bereichen Fassade, Wärmedämmung und Gebäudetechnik vor. Diese wurden im Vorfeld des Wettbewerbs in einer umfassenden Studie im Auftrag der Ärztekammer (Herbst 2011) festgestellt. Das Investitionsvolumen von geschätzten 20 Millionen Euro verspricht sich zu rechnen. Schon jetzt gibt es erste Mietinteressenten für das Objekt in sehr guter Stadtlage mit hervorragender Infrastruktur und einer großzügigen Tiefgarage. Die neuen Flächen zeichnen sich aus durch sehr gute Lichtverhältnisse, öffenbare Fenster, moderne Gebäudetechnik und effiziente Wärmedämmung. Durch ihre Flexibilität eignen sie sich für alle Bürokonzepte, von Großraum- über Kombibüros bis hin zu klassischen Einzel- und Doppelbüros. Die Gebäudemitte bildet künftig der vergrößerte Innenhof, der als Freifläche für Veranstaltungen sowie als Pausenbereich dient.

Der Umzug von Ärztekammer und Versorgungswerk in die neuen Büroräume im ersten und zweiten Obergeschoss ist für Mitte 2013 geplant. Ab Ende 2013 sind dann weitere Etagen des Hochhauses bezugsfertig und stehen für potenzielle Mieter bereit.

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Die Ärztekammer des Saarlandes ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Saarbrücken. Ihr gehören als Mitglieder alle Ärzte/Ärztinnen und Zahnärzte/Zahnärztinnen an, die im Saarland ihren Beruf ausüben. Zu den Aufgaben der Ärztekammer gehören neben der Wahrnehmung der beruflichen Belange ihrer Mitglieder insbesondere die Berufsaufsicht, die Weiter- und Fortbildung, die Errichtung von Fürsorge- und Versorgungseinrichtungen für Ärzte und Zahnärzte und die Berufsausbildung der Medizinischen Fachangestellten nach dem Berufsbildungsgesetz.

Die Kammer besteht aus einer Abteilung Ärzte, einer Abteilung Zahnärzte und einer Abteilung Versorgungswerk mit jeweils eigener Vermögensverwaltung. Die wesentliche Aufgabe der Abteilung Versorgungswerk besteht darin, bei vorzeitiger Berufsunfähigkeit, im Alter und nach dem Tod des Mitgliedes für seine Familie Leistungen zu gewähren.

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