Kfz Informationen vom Kfz Gutachter Hoehne Berlin. Urteil gegen ControlExpert, Carexpert u.a. aus Berlin.

Urteil aus Berlin, ein Richter mit Mumm!

Kfz Informationen vom Kfz Gutachter Hoehne Berlin. Urteil gegen ControlExpert, Carexpert u.a. aus Berlin.

Urteil aus Berlin

Kfz Informationen vom Kfz Gutachter Hoehne Berlin. Urteil gegen ControlExpert, Carexpert u.a. aus Berlin.
Veröffentlicht von: Kfz Gutachter Hoehne Berlin
Veröffentlicht am: 07.11.2014 07:04
Rubrik: Finanzen & Versicherungen

– In Berlin gehen Gerichte immer mehr dazu über, die Rechte von Unfallgeschädigten bei der Schadenregulierung gegenüber Versicherungen zu stärken.
Sogenannten “ Prüfprotokollen “ wird hierdurch ernsthaft eine Abfuhr erteilt. Abzüge aus Stundensätzen und benötigten Ersatzteilen und das bloße Zusammenstreichen eines objektiven Kfz Gutachtens könnte in der Zukunft ein Ende finden.
Ein Ende von Carexpert, ControllExpert u.a. wäre wohl die Folge, zumal diese sich darauf beschränken dem Schadenregulierer Millionen an Auszahlungen zu ersparen und zwar zu Lasten der Geschädigten.
Aber es gibt schon Licht am Ende des Tunnels.

Urteil vom 19.08.2014 unter dem Aktz. 3C 3423/13 des AG Mitte in Berlin vor.

Zitat aus dem Urteil :

Der Prüfbereicht der Fa. Carexpert ist jedoch nicht ausreichend, um es dem Kläger zu ermöglichen nachzuvollziehen, ob die angegebenen Referenzwerkstätten gemäß dem angegebenen Reparaturweg des Sachverständigen, die Reparatur gleichwertig sach-und fachgerecht, aber kostengünstiger durchführen zu können.
Bei der Prüfkalkulation handelt es sich lediglich um ein tabellarisches Zahlenwerk, das ein geschädigter nicht auf seine Plausibilität hin prüfen kann. Wenn dieser Prüfbericht ausreichen würde, so hätte letzten Endes der Haftpflichtversicherer der Gegenseite eine Geschädigten die Bewertungshoheit über den Gesamtschaden eine Geschädigten im Hinblick auf die Reparaturkosten, ohne das der Geschädigte die Plausibilität überhaupt überprüfen kann.
Zitat Ende

Es bleibt abzuwarten ob sich Versicherungen nunmehr an Gerichtsvorgaben halten werden.In der Vergangenheit hat man sich bereits häufig über bestehendes Recht hinweggesetzt.
Fazit : Ein Unfallgeschädigter wäre gut beraten sich weiterhin an eine Gutachter zu wenden und sich anwaltlich vertreten zu lassen sollte auch er einmal zur Regulierung einen solchen Prüfbericht vorgelegt bekommen.

gez. Kfz Gutachter Gerd Hoehne Berlin

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