Hausratversicherung – was ist wo versichert?

Unverzichtbar: die Hausraatversicherung. Diese kommt für Schäden am Hausrat auf, die sich durch Feuer, Leitungswasser oder Einbruch ereignen.

Die Hausratversicherung schützt das Inventar in einer Wohnung oder in einem Haus gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruch oder Raub. Rund drei Viertel der deutschen Haushalte haben sich mit der Hausratversicherung geschützt.

In der Hausratversicherung sind alle Gegenstände versichert, die dem Versicherungsnehmer zur privaten Nutzung dienen. Dazu gehören die kompletten Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Teppiche, Lampen. Wenn in einer Mietwohnung oder in einem gemieteten Haus z. B. Laminat selber verlegt wurde, fällt das auch mit in die Hausratversicherung. Darüber hinaus sind auch alle Gebrauchsgegenstände versichert, die im Alltag Verwendung finden. Das fängt beim Geschirr und Besteck an und hört bei der Bekleidung und Spielzeug auf. Verbrauchsgegenstände wie Lebensmittel oder Badekosmetika sind ebenfalls über die Hausratversicherung geschützt. über die Hausratversicherung geschützt. Für Wertsachen wie Schmuck oder Münzen gelten Begrenzungen bei der Versicherungssumme – in der Regel 20 Prozent der Versicherungssumme für den Hausrat.

Beim Thema Küche und Hausratversicherung gibt es mittlerweile diverse Urteile zur Frage, ob diese mit versichert ist. Grundsätzlich besteht für eine Küche Schutz in der Hausratversicherung, sofern diese nicht speziell für die Räumlichkeiten geplant und eingebaut wurde. Für Waschmaschinen oder Wäschetrockner besteht auch in Gemeinschaftsräumen Versicherungsschutz, etwa, wenn der Keller nach einem Rohrbruch überschwemmt wird. Ein im Treppenhaus abgestellter Kinderwagen fällt ebenfalls in den Bereich der Hausratversicherung. Wenn in der Wohnung fremdes Eigentum gelagert wird, etwa ausgeliehen CDs oder Bücher, gehören diese bei einem Schadensfall auch zum Hausrat.

Die Hausratversicherung umfasst alle Räume, die zu Wohnzwecken genutzt werden und sich unter der im Versicherungsschein genannten Adresse befinden. Dazu gehört auch der Balkon, die Terrasse oder eine Loggia. Mittlerweile erstatten verschiedene Anbieter der Hausratversicherung z. B. auch die von der Terrasse entwendeten Gartenmöbel, wenn das versicherte Grundstück mit einem Zaun eingefriedet war.

Gartenbesitzer verfügen nicht selten über ein Gartenhaus oder eine Gartenhütte, in der z. B. Fahrräder oder Gartenmöbel abgestellt sind. Werden diese aufgebrochen und die darin befindlichen Gegenstände entwendet, fällt das auch in den Bereich der Hausratversicherung. Eine häufige Frage stellt sich nach dem Schutz für die Garage. Nicht immer befindet diese sich genau auf dem Versicherungsgrundstück. Diese kann auch schon einmal hundert Meter vom Haus oder der Wohnung entfernt liegen. Die Hausratversicherung schützt den Inhalt der Garage, wenn diese sich in der Nähe der Wohnung oder des Hauses befinden. Die Rechtssprechung geht davon aus, dass eine Garage, die einen Kilometer weit entfernt ist, sich nicht mehr in der Nähe befindet. Auf der anderen Straßenseite oder in der Nebenstraße stellt das aber kein Problem dar.

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