BMG muss volle Verantwortung übernehmen
Die Sicherheitsmängel der Telematikinfrastruktur sind nicht hinnehmbar“, sagt Armin Beck, Vorsitzender des Hessischen Hausärzteverbandes. „Versuche, die Verantwortung des Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und der gematik auf die Ärzte abzuschieben weisen wir zurück.“
Der Chaos Computer Club (CCC) hatte zwischen den Jahren veröffentlicht, dass es ihm gelungen ist, sich Zugangsberechtigungen zur Telematikinfrastruktur zu verschaffen. An das vermeintlich sichere Datennetz sind mittlerweile 115 000 Praxen angeschlossen. Dem CCC war es gelungen, sich gültige Heilberufsausweise, Praxisausweise, Konnektorkarten und Gesundheitskarten auf die Identität Dritter zu verschaffen. Damit könnten unberechtigte Personen Zugang zu vertraulichen Daten erhalten. Die ärztliche Schweigepflicht und der Datenschutz sind damit bedroht.
Die Ärzteschaft sowie auch der Hausärzteverband Hessen hatten regelmäßig auf Sicherheitsprobleme der vom BMG aufgezwungenen Telematikinfrastruktur hingewiesen. Sie waren jedoch auf taube Ohren gestoßen. Die vom BMG kontrollierte gematik hatte jede Kritik zurückgewiesen. Die Arbeit des Chaos Computer Clubs, vertreten durch Martin Tschirsich, Christian Brodowski und Andre Zilch zeigt, wie sehr die kritischen Stimmen Recht hatten. „Strafen für die Verweigerer, die die eigenen Praxen nicht an die Telematikinfrastruktur anschließen wollen, sollten nach Aufdeckung der gravierenden Sicherheitsmängel nicht weiter erhoben werden“, so Beck weiter. Der Hausärzteverband Hessen hatte sich von Anfang an klar positioniert und fordert das BMG und die gematik auf, die volle Verantwortung für die Telematikinfrastruktur und den Schutz der Daten zu übernehmen.
Gerade weil es um vertrauliche Daten als Kernstück der Arzt-Patienten-Beziehung geht, muss bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen die Ärzteschaft konsequent einbezogen werden, damit die Digitalisierung ein Erfolg wird.
Verwaltungsprojekte, deren medizinischer Nutzen fragwürdig ist, die aber mit hohem Risiko für die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger verbunden sind, hier konkret Datenschutz, Aushöhlung der ärztlichen Schweigepflicht, müssen revidiert und nach einer gesellschaftlichen Diskussion und Bewertung neu justiert werden.
Es darf nicht sein, dass diejenigen, die ihre sensiblen Patientendaten schützen, mit Strafzahlungen geahndet werden.
Im Auftrag des Hausärzteverbandes Hessen
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