Die Kanzlei H. Roske & Associates berät Firmen aus der DACH-Region bei rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen ihrer Tochtergesellschaften auf dem amerikanischen Markt.
Aufenthaltsgenehmigungen im Rahmen eines E-2 Visa in den USA sind aktuell durch die wirtschaftlichen Folgen der Corona Pandemie gefährdet. Eine Schließung, Insolvenz oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses würde automatisch zur Erlöschung des Anspruches auf das E-2 Visum führen – ja sogar die Umstellung auf Kurzarbeit verstößt gegen die Bedingungen. Dies gilt auch für mögliche Familienmitglieder, die in diesem Zuge mit in die USA gekommen sind. Die Kanzlei H.Roske & Associates LLP berät hierzu in allen Rechtsfragen.
Zentrales Kriterium der E-2 Investoren Visa ist die Bereitschaft – im Verhältnis zum gesamten Projekt – bedeutende Kosten zu riskieren. Es wird durch eine zumindest teilweise Investition – meist in der Form von Gründungs- und Reisekosten, Marketing, Raummiete etc. – erreicht. Neben dem finanziellen Vorteil, der für die U.S. Wirtschaft herausspringt, wird durch dieses Kriterium die Ernsthaftigkeit des geschäftlichen Vorhabens nachgewiesen.
Dieser erste Erfolg der Erlangung eines E-2 Visums ist aber oft nur der erste Schritt, insbesondere, wenn langfristige Aufenthalte absolviert werden sollen. E-2 Investoren Visa werden zwar zunächst für maximal 5 Jahre vergeben, können aber prinzipiell beliebig verlängert werden, vorausgesetzt das Investment (der Geschäftsbetrieb) steht finanziell gut da und schafft weitere Arbeitsplätze. Außerdem ist der Visa Status nicht nur an den Erfolg des Unternehmens, sondern auch an die Position im Unternehmen selbst gekoppelt. Ein Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber ist praktisch nicht möglich. Hat man es einmal geschafft per E-2 Visum in den USA leben und arbeiten zu können, hängt es also sowohl von der Stabilität des eigenen Arbeitsplatzes als auch vom Geschäftserfolg insgesamt ab, ob man bleiben kann. Das schließt sogenannte „E-2 Dependent Visa“ von Familienmitgliedern mit ein.
Unter diesem Aspekt sind die aktuellen Belastungen für die US Wirtschaft eine besondere Herausforderung. E-2 Unternehmen müssen sich im Klaren darüber sein, dass einer Schieflage des Unternehmens aufgrund der aktuellen Ereignisse zwar mit Verständnis seitens der Visa Behörden begegnet werden dürfte, ein Verlust des Arbeitsplatzes oder eine Schließung des Unternehmens aber auch gleich das Aus für die betroffenen E-2 Visa bedeutet. Und nicht nur das: Schon die Umstellung eines E-2 Mitarbeiter auf Kurzarbeit bedeutet einen Verstoß gegen die Bedingungen zur Erteilung des E2 Visums und riskiert die Rücknahme des Visums.
Es bleibt abzuwarten, wie die US Regierung auf diese neuen Herausforderungen für Firmen und „Expatriates“ reagieren wird, insbesondere, ob entschuldigende Tatbestände zur Rettung von Corona-bedingt untergegangenen E-2 Visa geschaffen werden.
H. Roske & Associates LLP ist der erfahrene Partner für deutschsprachige Unternehmen in den USA im Herzen New Yorks. Wir beraten seit fast 20 Jahren Mandanten aus D-A-CH in allen wichtigen Rechtsfragen – unbürokratisch, praxisnah und kostenbewusst. Natürlich in deutscher Sprache.
Über 300 Unternehmen wurden erfolgreich auf den amerikanischen Markt gebracht, derzeit verwalten wir rund 150 Tochtergesellschaften in allen 50 Bundesstaaten als Corporate Secretary.
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